Tarife Hauswirtschaft

Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenversicherer. 

Die Tarife werden nach steuerbarem Jahreseinkommen und Vermögen festgelegt und in der Regel alle zwei Jahre neu überprüft. 

  • Die Wegpauschale ist in diesen Tarifen eingeschlossen. 
  • Kunden, die bei Ihrem Krankenversicherer eine Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche Leistungen abgeschlossen haben, können je nach Versicherungsmodell diese Kosten zurückfordern.
  • Kunden, für welche die Bezahlung der vollen Tarife eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann auf Gesuch hin aus dem Spendenfonds eine zusätzliche Vergünstigung gewährt werden. 
  • Die Mitglieder- und Nichtmitgliedertarife gelten für Einzel- und Familienmitglieder.