Tarife

Wie werden unsere Dienstleistungen verrechnet?

Die Spitex-Mitarbeitenden erfassen ihre Einsätze bei den Kunden vor Ort elektronisch. Die erbrachten Leistungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:

Krankenversicherung

  • Zu 90 % werden die Kosten für Abklärung, Beratung, Grundpflege und Behandlungspflege von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Diese Kosten stellt die Spitex den Krankenkassen zu 100% direkt in Rechnung.
  • 10 % der Kosten wird die Krankenkasse ihrerseits an die Spitex-Kunden in Rechnung stellen.

 

Patientenbeteiligung
Kundinnen und Kunden, welche eine pflegerische Leistung beziehen, bezahlen eine Patientenbeteiligung von max. CHF 7.65 pro Einsatztag. Bei hauswirtschaftlichen Leistungen entfällt dieser Betrag.

 

Öffentliche Hand
Die Restfinanzierung wird von den Gemeinden getragen.

 

Hauswirtschaftliche Leistungen

  • Die Leistungen der Hauswirtschaft werden nicht von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
  • Diese müssen selbst bezahlt oder können über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Es gilt zu beachten, dies rechtzeitig bei der Krankenkasse abzuklären.

 

Zu beachten

  • Vergebliche oder nicht rechtzeitig abgesagte Besuche werden in Rechnung gestellt. Sowohl die Krankenkasse als auch die öffentliche Hand beteiligen sich nicht an diesen Kosten.
  • Absagen müssen der Spitex 24 Stunden im Voraus bekannt gegeben werden.